Generalsekretariat

Gewerbebewilligungen & Beglaubigungen

Am Mittwoch vor Auffahrt, den 16. Mai 2012 ist unser Büro von 08.00 bis 14.00 Uhr durchgehend geöffnet.

Bewilligungen

An unserem Schalter am Neumühlequai 8 erhalten Sie:

  • Bewilligungen für die Durchführung von Lotterien, Tombolas und Lottoveranstaltungen
  • Gewerbepolizeiliche Bewilligungen für das Reisendengewerbe (Standverkäufer, Hausierer, Schausteller)
  • Bewilligungen für kantonsweite öffentliche Sammlungen

Beglaubigungen

Zusätzlich zur Beglaubigung durch eine öffentliche Behörde wie Notariate, Zivilstandsämter, Einwohnerkontrollen etc. müssen für das Ausland bestimmte Dokumente durch die Staatskanzlei des Kantons Zürich beglaubigt werden. An unserem Schalter am Neumühlequai 8 nehmen wir diese Aufgabe wahr. Bringen Sie uns Ihr Originaldokument; Faxkopien sind nicht gültig.

Aufträge von mehr als 5 Dokumenten müssen abgegeben und später abgeholt werden. Bitte geben Sie Namen und Telefonnummer an, wir rufen Sie an, wenn Ihre Dokumente bearbeitet sind.

Die Bearbeitungszeit für Adoptionen beträgt mindestens 4 bis 5 Tage.