Pass

Provisorischer Pass

Der provisorische Pass ist persönlich beim kantonalen Passbüro zu beantragen. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig.

Liegt der geplante Abflug innert Stunden, kann der provisorische Pass in der Notpassstelle am Flughafen Zürich ausgestellt werden.

Es ist empfehlenswert, sich vor der Reise beim Reisebüro, bei der Fluggesellschaft oder der Botschaft des entsprechenden Landes über die genauen Einreisebestimmungen zu erkundigen. Diese können bei der Einreise mit dem provisorischen Pass (z.B. Bahrein, Katar, Kuwait und in und durch die USA (Transit)) gegenüber der Einreise mit dem ordentlichen Pass voneinander abweichen.

Mitzubringende Dokumente

Zur Beantragung des provisorischen Passes müssen folgende Dokumente mitgebracht werden:

  • Vorhandene abgelaufene oder gültige Pässe und Identitätskarten, die entwertet werden müssen. Bei Verlust: Verlustanzeige der örtlich zuständigen Polizeistelle
  • Zustimmung der gesetzlichen Vertretung 
  • Nachweis der elterlichen Sorge
  • Entscheid über die Zusprechung der elterlichen Sorge

Kosten und Gültigkeit

Kosten für den provisorischen Pass im Passbüro: Fr. 100.00

Kosten für den provisorischen Pass am Flughafen: Fr. 150.00

Gültigkeit: 1 Reise bzw. 1 Jahr

Gestützt auf die Eidg. Ausweisverordnung (Art. 5 Abs. 2 bzw. Art. 26) ist der provisorische Pass grundsätzlich nur für eine Reise zu verwenden. Je nach Grenzübertritt wird dieser Ausweis bei Einreise in die Schweiz bereits durch die Schweizer Grenzkontrollbehörden entzogen. Spätestens jedoch bei Beantragung eines ordentlichen Ausweises müssen Sie den provisorischen Pass zur Annullierung vorlegen.