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F +41 43 259 51 36

Sicherheitsdirektion


Sicher - sozial - sportlich

Das ist unsere Leitidee: sicher - sozial - sportlich:

  • unsere Bevölkerung ist sicher und fühlt sich sicher.
  • unsere Sozial- und Ausländerpolitik ist fair für alle Beteiligten.
  • weite Bevölkerungskreise sind sportlich aktiv


Rund 4400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in der Sicherheitsdirektion in verschiedenen Funktionen für Sie da.

Regierungsrat Dr. Hans Hollenstein, Vorsteher Sicherheitsdirektion

Datei : Text Broschüre def.pdf Grösse: 1677 KB Die Sicherheitsdirektion (1677 KB)

Zwischenbericht über die Ausländer- und Integrationspolitik

Der Regierungsrat hat vom Zwischenbericht über die Ausländer- und Integrationspolitik des Kantons Zürich Kenntnis genommen. Der von externen Experten erstellte Bericht wurde im Auftrag der Direktion der Justiz und des Innern sowie der Sicherheitsdirektion erstellt.

Im Jahre 2002 hat der Regierungsrat einen Bericht über die Ausländer- (und Integrations-)politik im Kanton Zürich veröffentlicht. Der nun vorliegende Zwischenbericht (datiert von Mitte November 2009), den der externe Experte Peter Arbenz erstellt hat, informiert über Änderungen im Migrationsbereich seit 2002. Er liefert eine Bestandesaufnahme über die ausländische Wohnbevölkerung und ihre Bedeutung. Zudem bietet er eine Übersicht über die Integrationsmassnahmen und zeigt die Faktoren für eine künftige erfolgreiche Integrationspolitik auf. Im Rahmen des «interdirektionalen runden Tisches» unter dem Vorsitz der Beauftragten für Integrationsfragen sollen mögliche Umsetzungsmassnahmen geprüft und konkrete Anträge gestellt werden.

 

Zur Medienmitteilung und zum Zwischenbericht

 

   
News Ticker
 
 
Entscheid im Fall Paula O.
11.3.2010 mehr
Kantonale Ausweisverordnung regelt neues Verfahren für die Ausstellung der Pässe
4.2.2010 mehr
Kantonale Jugendsportcamps: Freie Plätze in den Sportferien
27.1.2010 mehr
 

Aktuelle Projekte

Neuer biometrischer Pass (Pass 10)

Am 1. März 2010 hat die Schweiz flächendeckend den neuen biometrischen Pass (Pass 10) eingeführt.

Siehe Medienmitteilung Fedpol vom 26. Januar 2010

Siehe Medienmitteilung des Regierungsrats vom 4. Februar 2010

Im Kanton Zürich muss der Pass neu direkt beim Passbüro - aber nur auf vorgängige Anmeldung über Internet oder Telefon - beantragt werden.
Die Anträge können auf www.schweizerpass.ch oder über Telefon 043 259 73 73 eingereicht werden.

Achtung: Neuer Standort des Passbüros:

Das Passbüro befindet sich neu am Sihlquai 253 in Zürich.

 

Grosser Andrang auf den neuen Pass

Aufgrund des hohen Bestellvolumens sind Internet und Telefonleitungen beim Passbüro zurzeit ausserordentlich belastet.

Wir empfehlen, nicht dringende Passanträge auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. 

Verschiedene Informationen

Pokerturniere

Pokerturniere, die aufgrund eines Gesuches von der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) als Geschicklichkeitsspiele beurteilt worden sind, unterliegen der kantonalen Gesetzgebung. Der Kanton Zürich hat diesbezüglich keine besonderen Bestimmungen erlassen. Es ist jedoch insbesondere das Unterhaltungsgewerbegesetz zu beachten. Pokerturniere, die von der ESBK als Geschicklichkeitsspiele beurteilt worden sind, können (ähnlich den Jassturnieren) demnach bewilligungsfrei durchgeführt werden. Gewerbsmässig durchgeführte Turnier können allerdings unter das Unterhaltungsgewerbegesetz fallen, was durch die zuständige Gemeinde zu prüfen wäre.

Zum Unterhaltungsgewerbegesetz
Siehe auch die Informationen der Eidgenössischen Spielbankenkommission.
Datei : Info Gemeinden Poker.pdf Grösse: 68 KB Information an die Gemeinden vom 21.2.08 (68 KB)

Links

Fachstelle Sport
Passbüro
Gewerbebewilligungen/Beglaubigungen
Eichämter
Informationen über professionnelle Ehe- und Partnerschaftsvermittlung
Öffentlichkeitsprinzip / Informations- und Datenschutzgesetz
 
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