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Bewilligungen An unserem Schalter am Neumühlequai 8 erhalten Sie: Bewilligungen für die Durchführung von Lotterien, Tombolas und Lottoveranstaltungen Gewerbepolizeiliche Bewilligungen für das Reisendengewerbe (Standverkäufer, Hausierer, Schausteller)
Beglaubigungen Zusätzlich zur Beglaubigung durch eine öffentliche Behörde wie Notariate, Zivilstandsämter, Einwohnerkontrollen etc. müssen für das Ausland bestimmte Dokumente durch die Staatskanzlei des Kantons Zürich beglaubigt werden. An unserem Schalter am Neumühlequai 8 nehmen wir diese Aufgabe wahr. Bringen Sie uns Ihr Originaldokument; Faxkopien sind nicht gültig.
Aufträge von mehr als 5 Dokumenten müssen abgegeben und später abgeholt werden.
Die Bearbeitungszeit für Adoptionen beträgt mindestens 3 Tage.
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